Hier ein Auszug aus den Vereinsstatuten.
I. Name, Sitz und Zweck
Art. 1 Name
Unter dem Namen „Fotoclub-Lenzburg“ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des ZGB mit Sitz in Lenzburg. Er wurde am 1. Oktober 2016 gegründet. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
Art. 2 Zweck
Der Verein will die Fotografie, deren Kunst, die gemeinschaftliche Freizeitgestaltung, die Pflege der Kameradschaft sowie Fairplay und Teamgeist fördern. Organisiert und nimmt an Nationalen & Internationalen Ausstellungen und Wettbewerben teil. Er Veranstaltet aus diesen Gründen in regelmässigen abständen Foto- & Kunst-Ausstellungen wie auch Foto-Wettbewerbe unter dem Namen Lenzburger-Fototage, Foto-Walk’s sowie Sport-& Freizeitaktivitäten.
II. Mitgliedschaft
Art. 3 Mitgliederkategorien
Der Fotoclub-Lenzburg setzt sich aus Ehren-, Aktiv-, und Passivmitgliedern zusammen.
Art. 5 Aktivmitglieder
Aktivmitglieder haben das Recht:
-> zuhanden der Vereinsversammlung Anträge zu stellen
-> zu wählen und gewählt zu werden
-> abzustimmen
Sie setzen sich aktiv für das Vereinsgeschehen ein und unterstützen sich gegenseitig in der Erreichung des Vereinszwecks.Sie zahlen einen jährlichen Beitrag, dessen Höhe jeweils an der Generalversammlung festgelegt wird.
Art. 6 Passivmitglieder
Passivmitglieder genannt „Member / Teilnehmer“ können an den Vereinsaktivitäten und an Versammlungen teilnehmen, haben jedoch weder Stimm-, Wahl-, noch Antragsrecht.
Sie zahlen einen Teilnehmerbeitrag je Ausstellung / Aktivität, dessen Höhe jeweils an der Generalversammlung festgelegt wird.
Art. 7 Aufnahme
Die Aufnahme in den Verein bedarf einer schriftlichen Anmeldung, über die der Vorstand entscheidet. Die Aufnahme kann ohne Angaben von Gründen abgelehnt werden.
IV. Rechnungswesen
Art. 22 Einnahmen
Die Einnahmen des Vereins bestehen aus:
-> Sponsorenbeiträgen
-> Mitglieder- & Teilnehmerbeiträgen
-> Erträgen aus Vereinsanlässen
-> freiwilligen Beiträgen und Spenden
Art. 23 Rechnungsjahr
Das Rechnungsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
V. Allgemeine Bestimmungen
Art. 27 Gültigkeit der Statuten
Diese Statuten wurden an der Generalversammlung vom 1. Januar 2017 genehmigt und treten sofort in Kraft.
Lenzburg den 2. Oktober 2016