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Fotoclub-Lenzburg

... Gemeinschaft, Fotografie und Freizeit !

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Statuten

Hier ein Auszug aus den Vereinsstatuten.

I.   Name, Sitz und Zweck

Art. 1   Name
Unter dem Namen „Fotoclub-Lenzburg“  besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des ZGB mit Sitz in Niederlenz. Er wurde am  1. Oktober 2016 gegründet. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

Art. 2   Zweck
Der Verein will die Fotografie, deren Kunst, die gemeinschaftliche Freizeitgestaltung, die Pflege der Kameradschaft sowie Fairplay und Teamgeist fördern. Organisiert und nimmt an Nationalen & Internationalen Ausstellungen und Wettbewerben teil. Er Veranstaltet aus diesen Gründen in regelmässigen abständen Foto- & Kunst-Ausstellungen wie auch Foto-Wettbewerbe unter dem Namen Lenzburger-Fototage, Foto-Walk’s sowie Sport-& Freizeitaktivitäten.


II.   Mitgliedschaft

Art. 3   Mitgliederkategorien
Der Fotoclub-Lenzburg  setzt sich aus Ehren-, Aktiv-, und Passivmitgliedern zusammen.

Art. 5   Aktivmitglieder
Aktivmitglieder haben das Recht:

-> zuhanden der Vereinsversammlung Anträge zu stellen
-> zu wählen und gewählt zu werden
-> abzustimmen

Sie setzen sich aktiv für das Vereinsgeschehen ein und unterstützen sich gegenseitig in der Erreichung des Vereinszwecks.Sie zahlen einen jährlichen Beitrag, dessen Höhe jeweils an der Generalversammlung festgelegt wird.

Art. 6   Passivmitglieder
Passivmitglieder genannt „Member / Teilnehmer“ können an den Vereinsaktivitäten und an Versammlungen teilnehmen, haben jedoch weder Stimm-, Wahl-, noch Antragsrecht.
Sie zahlen einen Teilnehmerbeitrag je Ausstellung / Aktivität, dessen Höhe jeweils an der Generalversammlung festgelegt wird.

Art. 7   Aufnahme
Die Aufnahme in den Verein bedarf einer schriftlichen Anmeldung, über die der Vorstand entscheidet. Die Aufnahme kann ohne Angaben von Gründen abgelehnt werden.


IV.   Rechnungswesen

Art. 22   Einnahmen
Die Einnahmen des Vereins bestehen aus:

-> Sponsorenbeiträgen
-> Mitglieder- & Teilnehmerbeiträgen
-> Erträgen aus Vereinsanlässen
-> freiwilligen Beiträgen und Spenden

Art. 23   Rechnungsjahr
Das Rechnungsjahr entspricht dem Kalenderjahr.


V.   Allgemeine Bestimmungen

Art. 27   Gültigkeit der Statuten
Die Statuten wurden zur Sitzverlegung an der GV am 6. Februar 2025 angepasst, genehmigt und treten sofort in Kraft.
Niederlenz den 6. Februar 2025

Diese Statuten wurden an der Generalversammlung vom 1. Januar 2017 genehmigt und treten Rückwirkend zur Gründung am 2. Oktober 2016 in Kraft.

Niederlenz den 2. Februar 2025


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